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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.                    Allgemeines

 1. Für alle Verträge zwischen der Meesenburg GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und Unternehmern sowie Verbrauchern (nachfolgend „Kunde“) – mit Ausnahme der Service- und Montageverträge – gelten die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB“). Dies betrifft u.a. Verträge, die über den Onlineshop https://www.sicherheitstechnik-nord.de/onlineshop/ (nachfolgend „Onlineshop“) zustande kommen.

 2. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

 4. Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Dieses Zustimmungsbedürfnis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.

II.                  Angebot, Vertragsschluss

 1. Unsere Angebote sind freibleibend. Es handelt sich hierbei um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss abzugeben.

 2. Eine vom Kunden uns gegenüber abgegebene Bestellung ist ein den Kunden bindendes Angebot zum Vertragsabschluss, welches wir innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Eingang bei uns annehmen können.

Die Annahme durch uns erfolgt durch Übersendung einer Auftragsbestätigung an den Kunden in Textform oder aber durch Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden. Eine etwaige Ablehnung des durch Abgabe der Bestellung unterbreiteten Angebotes des Kunden werden wir diesem unverzüglich in Textform mitteilen.

 3. Die in den zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, genannten Gewichts- und Maßangaben sind nur circa Angaben, soweit sie dort nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

 4. Eine Übertragung von Urheberrechten oder Nutzungsrechten an den von uns an den Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen oder technische Unterlagen findet nicht statt; sämtliche hieran bestehenden Rechte verbleiben bei uns.

 5. Für den Onlineshop gilt folgendes:

 a) Im Onlineshop kann der Kunde aus unserem Sortiment Produkte auswählen und diese über die Schaltfläche „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.

Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf die Schaltfläche „AGB akzeptieren“ diese AGB akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

 b) Wir schicken daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar.

Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) dem Kunden von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt (Vertragsbestätigung). Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.

III.                Rücktritts- und Widerrufsrecht

 1. Sind wir aufgrund der nicht richtigen und/oder nicht rechtzeitigen Belieferung durch unsere Zulieferer gehindert, die von uns gegenüber dem Kunden vertraglich geschuldeten Leistungen zu erbringen, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern ein solches Leistungshindernis durch uns nicht zu vertreten ist. Gleiches gilt in Fällen von unvorhersehbaren Betriebsstörungen etwa durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrungen oder unvermeidbaren Rohstoffmangel. Im Falle des Eintritts eines solchen Leistungshindernisses informieren wir den Kunden unverzüglich. Soweit wir in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten wollen, werden wir unser Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.

Etwaig bereits erbrachte Gegenleistungen werden dem Kunden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

 

2. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Im Falle eines Widerrufs trägt der Verbraucher die Kosten der Rücksendung. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Verbraucher, die zum

 Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

 

IV.                Preise, Zahlungsbedingungen

 1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 2. Die von dem Kunden zu leistenden Zahlungen sind sofort mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Gewährung eines abweichenden Zahlungsziels bedarf ebenso wie der Abzug von Skonto einer gesonderten Vereinbarung mit dem Kunden.

 3. Für Zahlungen im Onlineshop kann der Kunde zwischen den im Onlineshop abgebildeten Zahlungsarten wählen, die je nach Verfügbarkeit abweichen können. Wir behalten uns vor, die abgebildeten Zahlungsarten zu beschränken.

 4. Der Versand von Rechnungen durch uns an den Kunden per E-Mail erfolgt an die von dem Kunden zuletzt angegebene E-Mail-Adresse.

5. Bei gewährtem Bankeinzug (SEPA-Lastschrift) ist der Betrag zu dem von uns mitgeteilten Termin fällig. Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs wird die grundsätzlich 14-tägige Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung auf einen Tag vor Belastung verkürzt. Wir sind in der Wahl der Art der Übermittlung der Vorabinformation im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen frei; diese kann z. B. als Teil der Rechnung oder auch mit anderen Schriftstücken zusammen und für mehrere Lastschrifteinzüge im Voraus erfolgen. Der Kunde versichert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um den pünktlichen Zahlungseingang bei uns sicherzustellen.

 6. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Handelt der Kunde als Unternehmer, bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

 7. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch uns nicht aus.

 8. Werden uns erst nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden entstehen lassen, sind wir berechtigt, vor Erbringung unserer Leistungen angemessene Sicherheiten oder eine Vorausleistung zu verlangen.

Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht oder erbringt er die verlangte Vorausleistung nicht, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

 9. Handelt der Kunde als Unternehmer, so ist er zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

 10. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

V.            Lieferung, Gefahrübergang

1. Von uns angegebene Lieferfristen und –termine sind unverbindliche Circa Fristen beziehungsweise unverbindliche Circa Termine.

Der Kunde kann uns zehn Tage nach deren Überschreitung in Textform auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern; mit Zugang dieser Aufforderung geraten wir mit der geschuldeten Leistung in Verzug.

2. Ist die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder -terminen auf höhere Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder auf ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, z.B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen um die Zeiten, während derer das vorbezeichnete Ereignis oder seine Wirkungen andauern.

Wir werden den Kunden schnellstmöglich über den Eintritt eines Ereignisses nach Satz 1 informieren und über die voraussichtliche Dauer der Verlängerung der Lieferfristen bzw. den voraussichtlich neuen Liefertermin unterrichten.

 3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten werden von uns getragen.

 4. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

 5. Handelt der Kunde als Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr beim Versendungskauf erst mit Erhalt der Ware über.

VI.          Mängelrüge, Gewährleistung und Garantie

 1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

 2. Handelt der Kunde als Unternehmer, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

 a) Die Verjährung für Gewährleistungsrechte für Neuwaren beträgt abweichend von §438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 12 Monate ab Ablieferung.

Dies gilt auch für die Verjährung von Rückgriffsansprüchen in der Lieferkette gemäß § 445b Abs. 1 BGB, wobei die Ablaufhemmung aus § 445b Abs. 2 BGB hiervon unberührt bleibt, soweit die Rückgriffansprüche nicht nach VI Nr. 2c ausgeschlossen sind.

 b) Der Kunde kann uns gegenüber etwaige Gewährleistungsansprüche nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er uns gegenüber seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

 Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

 Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder

Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auchdann, wenn der Mangel infolge der Verletzung dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten („Aus-und Einbaukosten“).

 c) Ansprüche des Kunden auf Aufwendungsersatz gemäß § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB).

 d) Stellt der Kunde Mängel fest, darf er nicht weiter über die gelieferten Gegenstände verfügen, bis eine Prüfung und Mängelbeseitigung durch uns erfolgt ist, eine Einigung mit dem Kunden über Abwicklung der Mängelrüge erzielt wurde oder ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren zur Prüfung und Feststellung der von dem Kunden behaupteten Mängel abgeschlossen wurde.

 e) Soweit wir dem Kunden gegenüber zur Nacherfüllung verpflichtet sind, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder in Form der Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

Schlägt die von uns gewählte Art der Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder aber Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Ein Fehlschlag der von uns gewählten Art der Nacherfüllung liegt erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch vor.

 f) Die Gewährleistungsansprüche des Kunden erstrecken sich nicht auf normale Abnutzungen, mangelhafte Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung Dritter, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen technischen Normen sowie auf die übliche Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge.

VII.         Haftungsbeschränkung

 

1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch uns oder einen unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind. Der Schadensersatzanspruch des Kunden für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 2 aufgeführten Fälle gegeben ist.

 2. Die Regelungen in Ziffer 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund; sie gelten insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 3. Die Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

                VIII.       Eigentumsvorbehalt

 1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren (nachfolgend „Liefergegenstand“) bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor.

 2. Handelt der Kunde als Unternehmer, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

 a) Dem Kunden ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubilden (nachfolgend Verarbeitung). Die Verarbeitung erfolgt für uns; wenn der Wert des uns gehörenden Liefergegenstandes jedoch geringer ist als der Wert der nicht uns gehörenden Waren und/oder der Verarbeitung, so erwerben wir Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto-Rechnungswert) des verarbeiteten Liefergegenstandes zum Wert der der übrigen verarbeiteten Ware und/oder der Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Soweit wir nach dem Vorstehenden kein Eigentum an der Neuware erwerben, sind wir und der Kunde uns darüber einig, dass der Kunde uns Miteigentum an der Neuware im Verhältnis des Wertes (Brutto- Rechnungswert) des uns gehörenden Liefergegenstandes zu dem der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung einräumt. Der vorstehende Satz gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder der Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware.

Soweit wir nach Ziffer a) Eigentum oder Miteigentum an der Neuware erlangen, verwahrt der Kunde dieses für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

 

b) Für den Fall der Veräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware tritt der Kunde hiermit schon jetzt seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an uns ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der an uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Wir nehmen die Abtretung an.

c)Verbindet der Kunde den Liefergegenstand oder die Neuware mit Grundstücken, so tritt er, ohne dass es weiterer besonderer Erklärungen bedarf, auch seine Forderung, die ihm als Vergütung für die Verbindung zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht.

Wir nehmen die Abtretung an.

d) Bis auf Widerruf ist der Kunde zur Einziehung der gemäß Ziffer

b) und c) an uns abgetretenen Forderungen befugt. Der Kunde wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an uns weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung, drohende Zahlungsunfähigkeit oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Außerdem können wir nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Kunden gegenüber seinen Abnehmern verlangen.

 e) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Kunde uns die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

 f) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Liefergegenstände oder der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Neuware untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Kunde dem Dritten die Eigentumsverhältnisse unverzüglich offenzulegen und uns hierüber unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes oder der Neuware ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an den Kunden erfolgt. Der Kunde hat mit dem jeweiligen Abnehmer auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.

 g) Soweit der realisierbare Wert aller uns zustehender Sicherungsrechte die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Es wird vermutet, dass die Voraussetzungen des vorstehenden Satzes erfüllt sind, wenn der Schätzwert der uns zustehenden Sicherheiten 150% des Wertes der gesicherten Ansprüche erreicht oder übersteigt. Uns steht in diesem Fall die Wahl bei der Freigabe zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.

 

h) Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes bzw. der Neuware zu verlangen und/oder – erforderlichenfalls nach Fristsetzung – vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes/der Neuware liegt in diesem Fall keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies wird von uns ausdrücklich in Textform erklärt.

 

IX.          Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

1. Einheitlicher Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

 2. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und uns findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland - ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN - Kaufrechts (CISG) – Anwendung.

 3. Handelt der Kunde als Verbraucher, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen:

 a) Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb der Europäischen Union hat, bleiben von der vorstehenden Ziffer unberührt.

 b) Ferner gilt diese Rechtswahl nicht im Hinblick auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verbrauchern, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keinem Mitgliedsstaat der Europäischen Union angehören und deren alleiniger Wohnsitz und

Lieferadresse zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses außerhalb der Europäischen Union liegen.

 c) Die EU-Kommission stellt im Internet unter dem Link https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Wir sind zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

4. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz, falls es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

Stand: 01/2025